Gil Ofarim: Anwalt bringt einen möglichen Gang vor das Bundesverfassungsgericht ins Spiel
Im Vorfeld des dritten Prozesstages fährt die Verteidigung schwere Geschütze auf. Das Verfahren in Leipzig wäre „nur bedingt fair", so Ofarims Advokat
Zehn Prozesstage sind im Prozess wegen Verleumdung und falscher Verdächtigungen von Seiten des Sängers Gil Ofarim angesetzt. Nach einer Pause ist der dritte Tag bereits im Gange, auch am morgigen Mittwoch (15. November) und am Donnerstag (16. November) tagt das Gericht in Leipzig.
Heute sollen laut Plan neun Zeugen vernommen werden; unten ihnen acht Augenzeugen, welche die Ereignisse im Hotel erlebt haben. Dazu kommt eine weitere Person, die für Gil Ofarim im Fahrdienst gewesen ist. Das Gericht will ein möglichst umfassendes Bild der Gesamtsituation im Oktober 2021 im Business-Hotel „The Westin“ entstehen lassen.
Der vorläufig letzte Verhandlungstag ist dann der 7. Dezember 2023.
Im Vorfeld hatte das Magazin „Focus“ die Gelegenheit mit Ofarims Verteidiger Alexander Stevens aus München ein Q+A-Interview zu führen. Dieser sieht den „diensthabenden Hotelmanager, einer aus unserer Sicht offenkundigen Lüge überführt“. Grund: Der Manager gab an, Ofarim im Vorfeld nicht gekannt zu haben. In einer schriftlich protokollierten Aussage aus den internen Ermittlungen ist dagegen eine Google-Suche seitens des Hotel-Manns hinterlegt.
„Damit ist die Glaubwürdigkeit des Zeugen aus unserer Sicht stark angezählt und muss natürlich bei der Bewertung seiner Aussage im Gesamtkontext entsprechend gewürdigt werden“, so Stevens. In seiner Argumentation hat sich der Anwalt auf den „Westin“-Angestellten eingeschossen: „Im Übrigen mutet die Story des Hotelmanagers, Herrn Ofarim wegen der Drohung, das Hotel schlecht zu bewerten, sogleich des Hauses verwiesen zu haben, recht abenteuerlich an. So viel kann ich an dieser Stelle bereits verraten: Wir können das diametrale Gegenteil sogar beweisen!“
Dennoch haben andere Aussagen an den bisherigen Prozesstage eine weniger positive Lage für Ofarim ergeben. Daher fragt „Focus“, ob Ofarim „überhaupt noch eine Chance“ eines für ihn positiven Urteils habe.
Anwalt Stevens sieht im zentralen Punkt, die angeblich antisemitische Beleidigung wegen der Halskette mit dem Judenstern, eine „klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation“ , da die bisherigen Zeugen den letzten Gesprächsverlauf nicht direkt mitbekommen hatten.
In diesem Interview wird bereits über einen Gang bis vor die oberste Gerichts-Instanz in der Bundesrepublik Deutschland, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe spekuliert, da Ofarims Verteidigung aufgrund des Leipziger Verfahrens einen „nur bedingt fairen Prozess“ sieht.
Bevor es so weit kommt, wird heute erst einmal der Oktobertag in der Lobby eines Nobelhotels weiter en detail ausgeleuchtet.