Gericht weist Gil Ofarims Befangenheitsantrag gegen Richter ab
Die Anwälte des Musikers wollten den mit dem Fall befassten Richter für befangen erklären lassen. Das ist nun gescheitert.
Der Prozess am Landgericht Leipzig gegen den Musiker Gil Ofarim kann voraussichtlich wie geplant beginnen. Ofarims Anwälte scheiterten mit einem Befangenheitsantrag gegen den mit dem Fall befassten Richter am Oberlandesgericht. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel, wie eine Sprecherin sagte.
Der Musiker hatte 2021 in einem viral gegangenem Video dem Mitarbeiter eines Leipziger Hotels vorgeworfen, dieser habe beim Einchecken von ihm verlangt, seine Halskette mit einem Davidstern abzunehmen. Der betroffene Mitarbeiter bestreitet den Vorfall. Außerdem kamen Zweifel an Ofarims Darstellung auf, nachdem auf Videos von Überwachungskameras offenbar keine solche Kette zu erkennen ist.
In der Folge wurde Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung angeklagt. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig äußerte sich mehrfach öffentlich zu dem Fall und sagte etwa laut „Bild“ der Zeitung, es gebe in Leipzig „bekanntermaßen kein erhebliches Problem mit Antisemitismus“. Später sagte er, dass er sich in einem hochpreisigen Hotel keinen Antisemitismus vorstellen könne.
Ofarims Anwälte wollten den Richter aufgrund dieser Äußerungen für befangen erklären lassen, da sie zeigten, dass er beim Thema Antisemitismus voreingenommen sei. Bei einem Erfolg der Beschwerden hätte das Gericht ihn mit einem anderen Richter ersetzen müssen.