Fall Böhmermann: „Keine Schnellschüsse“ – Regierung will sich nicht unter Druck setzen lassen
Regierungssprecher Steffen Seibert deutete an, dass in der Sache nicht über die Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit entschieden werde.
Die Bundesregierung ist noch nicht zu einer Entscheidung gekommen, ob sie nach dem Antrag der Türkei Strafermittlungen gegen Jan Böhmermann zulässt. Das teilte am Mittwoch Regierungssprecher Steffen Seibert mit: „Die Prüfung der türkischen Verbalnote und des sich daraus ergebenden weiteren Vorgehens dauert noch an.“
Hintergrund ist der Paragraf 103 des Strafgesetzbuches (StGB), in dem geregelt ist, dass die Ehre ausländischer Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder und diplomatischer Vertreter nach deutschem Recht geschützt sei – egal, ob sie sich im In- oder Ausland aufhalten. Eine Strafverfolgung kann erst erfolgen, wenn die Bundesregierung dies zulässt. Die SPD kündigte zuletzt an, die „antiquierte Vorschrift“ (Thomas Oppermann) schnellstmöglich abschaffen zu wollen.
Regierungssprecher Seibert bekräftigte, dass es keine Entscheidung über die Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit geben werde. Unionspolitiker warnten indes, das Strafrecht kurzfristig wegen eines Einzelfalls zu ändern. „Schnellschüsse werden der Bedeutung des Themas nicht gerecht“, sagte die Rechtsexpertin der Unions-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker.
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