Fäkal-Name: Amber Heard auf IMDb übel beleidigt
Die Schauspielerin soll laut Johnny Depp in das gemeinsame Ehebett gekotet haben, woraufhin sie von ihrem Ex-Mann mit dem Beinamen „Amber Turd“ versehen wurde – zu deutsch „Amber Scheißhaufen“. Die Verunglimpfung tauchte nun auch auf der Film-Datenbank auf.
Im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Johnny Depp und seiner Ex-Frau Amber Heard kamen bislang bizarre bis verstörende Details ans Licht – so auch der mutmaßliche Scheidungsgrund: Johnny Depp schilderte in einer schriftlichen Erklärung, dass Heard während ihrer 30. Geburtstagsfeier in das gemeinsame Ehebett gekotet hatte.
Zunächst habe sie versucht, die Schuld auf ihre Yorkshire Terrier zu schieben. Jedoch seien die Hunde laut Depp gar nicht groß genug gewesen, um aufs Bett zu springen; zudem wären ihre Exkremente um einiges kleiner gewesen.
Häme für Heard
Daraufhin versah Johnny Depp seine Ex-Frau in einer SMS mit dem Beinamen „Amber Turd“ – in übersetzten Worten „Amber Scheißhaufen“. Es kam, was kommen musste: Die Beleidigung verbreitete sich wie ein Lauffeuer in sozialen Netzwerken. Am Samstagnachmittag (7. Mai) ist die Verunglimpfung auch auf der Film-Datenbank IMDb angekommen.
Zumindest dann, wenn man die Schauspielerin via Google gesucht hatte, wurde als Ergebnis „Amber Turd“ angezeigt. Klickte man auf ihr tatsächliches Profil, war der Name dann aber richtig geschrieben.
Unklar ist, auf wessen Kappe die Diffamierung geht. Wahrscheinlich lag das Problem jedoch eher bei dem von Amazon betriebenen Film-Verzeichnis und nicht bei der Suchmaschine. Nach einigen Stunden wurde die Beleidigung dann wieder entfernt: Am frühen Abend war die alte Ordnung wiederhergestellt.
Justitia entscheidet
Aktuell verklagt Johnny Depp in einem Verleumdungsprozess seine Ex-Frau Amber Heard auf 50 Millionen US-Dollar Schadensersatz wegen angeblicher Rufschädigung und damit verbundenen Einnahmeausfällen im Filmgeschäft.
Die Schauspielerin hatte ihm vorgeworfen, sie sexuell und körperlich misshandelt zu haben – und mittlerweile eine Gegenklage mit doppeltem Streitwert auf den Weg gebracht.
+++Dieser Artikel ist zuerst auf musikexpress.de erschienen+++