Ermittlungsbericht besagt: Loveparade war rechtswidrig
Nach einer Massenpanik starben bei der Loveparade 2010 in Duisburg 21 Menschen, über 500 wurden verletzt. Nun besagt der Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft, dass die Party nicht hätte genehmigt werden dürfen.
Nach fast sechs Monaten wurde nun der Zwischenbericht der Duisburger Staatsanwaltschaft veröffentlicht. Das Ergebnis: Die Loveparade war rechtswidrig, sie hätte nicht genehmigt werden dürfen. Rolf Haferkamp, der zuständige Oberstaatsanwalt, bestätigte dies am Montag (11. Juli 2011). Ihm zufolge beinhaltet der etwa 450 Seiten starke Ermittlungsbericht auch, dass die Mitarbeiter der Stadt, ohne zu hinterfragen, das mangelhafte Sicherheitskonzept akzeptiert und übernommen hätten. Außerdem trage der leitende Polizeidirektor auch zur Katastrophe bei, da er die Lage nicht rechtzeitig entschärft habe.
Hauptkritikpunkt sei die fehlende Koordination und Kommunikation: eine laut Zwischenbericht „zwingend erforderliche Alarmierungs -und Lautsprecheranlage mit Vorranschaltung für die Polizei“ sei nicht eingerichtet worden und auch die Helfer und Ordner konnten nicht richtig eingesetzt werden. Diesen Vorwürfen muss sich der Veranstalter Lopavent nun stellen.
Dieser Zwischenbericht bildet nun die Basis für die Ermittlungen gegen 16 Personen, die nun unter Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung stehen. Zu diesem Kreis gehören der Polizeidirektor, elf städtische Mitarbeiter und vier Angestellte von Lopavent.
Obwohl sie anfangs von den Medien unter Beschuss genommen worden waren, wird gegen Oberbürgermeister Adolf Sauerland und den Lopavent-Geschäftsführer Rainer Schaller nicht strafrechtlich ermittelt. Dennoch sind die Ermittlungen noch lange nicht zu Ende. Laut Oberstaatsanwalt Haferkamp werde es noch einige Monate dauern, bis die 3.000 Zeugenaussagen und die gigantische Datenmenge ausgewertet sind.
Die WDR-Dokumentation „Die letzte Loveparade“ ist am 13. Juli um 23.30 Uhr im Ersten, sowie am 20. Juli um 20.15 im WDR zu sehen.