Eric Clapton will Frieden im Bootleg-Streit
Das Ziel seien professionelle Raubkopierer. Nicht Privatpersonen, die einzelne Platten verkaufen
Neue Wendung im international beachteten Prozess von Eric Clapton gegen Gabriele P aus Ratingen. Sie wollte die Bootleg-CD „Eric Clapton – Live USA“ ihres verstorbenen Mannes für 9,90 Euro bei eBay verkaufen – und wurde daraufhin von „Slowhand“ verklagt. In erster Instanz verlor die 55-Jährige gegen den millionenschweren Gitarren-Maestro. Das Urteil hatte wütende Reaktionen in den sozialen Medien ausgelöst. Von „David gegen Goliath“ war die Rede.
Nun will das Clapton-Lager im ungleichen Kampf einiges klarstellen. Auf der Website „Where’s Eric“ ist unter der Headline „German Bootleg Case“ eine Stellungnahme des AEDT-Managements einsehbar. Dort heißt es, dass Eric Clapton persönlich in die Einzelheiten des Falles nicht involviert wäre. Auch sei die Düsseldorfer Dame keineswegs das Ziel, das man mit solchen Aktionen treffen wolle.
„In den letzten zehn Jahren haben diverse renommierte Plattenfirmen und Künstler, darunter auch Clapton, deutsche Anwälte beauftragt, um tausende Bootleg-Fälle zu verfolgen, die gegen die Urheberrechtsgesetze des Landes verstoßen“, heißt es in der Erklärung. Man richte sich also gegen gewerbsmäßige Hersteller von Raubkopien, nicht gegen Privatpersonen, die einzelne Tonträger aus der eigenen Sammlung verkaufen.
Eine einfache „Unterlassungserklärung“ hätte genügt, um die Sache geräuschlos zu beenden. Demnach wäre der Prozess ein kostspieliges Missverständnis gewesen. „Ein einfacher Telefonanruf hätte ausgereicht“, heißt im Statement. Zumal die beanstandete Platte ohnehin umgehend aus dem Ebay-Verkauf genommen wurde.
In letzten Absatz heißt es, Eric Clapton werde keinerlei weiteren Schritte unternehmen und auf die Erstattung seiner Anwaltskosten verzichten. „Außerdem hofft er, dass der Person selbst keine weiteren Kosten entstehen werden.“ Zumindest auf den Prozessgebühren und dem Honorar für ihren eigenen Anwalt dürfte Gabriele P. sitzen bleiben.