Ehemaliger „DSDS“-Kandidat: Haftstrafe für Menowin Fröhlich
Wegen verschiedener Delikte verbrachte der sechsfache Vater in seinem Leben bereits knapp vier Jahre im Gefängnis.
Sein Leben kommt einer Achterbahnfahrt gleich: Am Dienstag (22. März) wurde Menowin Fröhlich vom Darmstädter Landgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Im Sommer 2019 war der ehemalige Zweitplatzierte einer Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ betrunken, sowie ohne Führerschein im Auto unterwegs und verursachte einen Unfall.
Prognose „Nicht positiv“
Ursprünglich lautete das Urteil: Freiheitsstrafe mit Bewährung, sowie Drogenentzug. Doch die Staatsanwaltschaft empfand den Richterspruch als zu mild und legte Berufung ein. Im neuen Verfahren hat das Gericht eine Bewährung auch deshalb abgelehnt, weil die Prognose für den Sänger „nicht positiv“ sei und man noch frühere Vergehen berücksichtigen müsse. Wegen verschiedener Delikte verbrachte der sechsfache Vater in seinem Leben bereits knapp vier Jahre im Gefängnis.
Fröhlich gelobt Besserung
Menowin Fröhlich wurde vor allem durch seine DSDS-Teilnahme im Jahre 2010 bekannt. Seit Jugendtagen machen dem Musiker Alkohol- und Drogenprobleme zu schaffen. Im Prozess hat er dargelegt, zum ersten Mal im Alter von 19 Jahren Kokain konsumiert zu haben. Heute sei der 34-Jährige aber „total clean“, wie er im Gerichtssaal beteuerte – er trinke „höchstens mal ein alkoholfreies Bier, wenn Bundesliga ist“.