Die Ärzte feuern erneut gegen Viagogo – „Einstweilige Verfügung längst unterwegs“
Ticket-Reseller Viagogo teilt mit, dass eine einstweilige Verfügung gegen sie noch nicht vorläge. Die Rechtsanwälte der klagenden Band Die Ärzte teilten nun mit, dass die Verfügung schon auf den Weg gebracht sei
Nächster Schritt im Rechtsstreit zwischen dem Ticket-Weiterverkäufer Viagogo und den Ärzten: Nachdem ein Viagogo-Sprecher bekannt gab, dass die gegen die Firma erwirkte einstweilige Verfügung „wirkungslos“ sei, da diese, vom Landgericht München I erstellt, noch nicht zugestellt worden sei (und die Geschäfte daher weitergehen würden wie bisher), schalteten sich nun die Rechtsvertreter der Berliner Band ein: Es sei nur eine Frage der Zeit, bis Viagogo auf den Beschluss reagieren müsse.
Die Anwaltskanzlei Schütz Rechtsanwälte, die die Klageführer Die Ärzte, Konzertveranstalter KKT und den Ticketanbieter OPM vertreten, teilten mit: „Die Zustellung der Entscheidung durch das Landgericht München I von Ende Dezember an Viagogo in die französischsprachige Schweiz (nach Übersetzung) ist längst auf den Weg gebracht. Dieses Prozedere kann erfahrungsgemäß aber einige Wochen dauern.“ Dies teilte die Kanzlei der „Musikwoche“ schriftlich mit.
Die Ärzte ermahnten Viagogo schon im Dezember 2019
Schon vor dem Gerichtsbeschluss vom Februar 2020 habe es eine Kontaktaufnahme zu Viagogo gegeben. „Musikwoche“ zitiert Schütz Rechtsanwälte, nach denen der Karten-Reseller schon Mitte Dezember „zunächst außergerichtlich aufgefordert (wurde), diese Irreführung von Fans und Kunden zu unterlassen.“ Dazu sei Viagogo mitgeteilt worden, dass man die Sache andernfalls vor Gericht bringen würde.
Zur behaupteten Wirkungslosigkeit der einstweiligen Verfügung teilte die Kanzlei mit, dass eine „inhaltliche Klärung der von Viagogo nun vorgetragenen Punkte dem laufenden gerichtlichen Verfahren vorbehalten“ bleibe.
ROLLING STONE berichtete:
Die Ärzte hatten gegen den Ticket-Zweitanbieter Viagogo einen Erfolg vor dem Landgericht München I erzielt: Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten wird Viagogo gerichtlich verboten, unzutreffende Originalpreise bei Verkaufsangeboten für Tickets der Ärzte zu behaupten.
Der Ärger über Viagogo eint schon seit Jahren Bands wie Fans: Häufig zu Wucherpreisen werden dort Tickets angeboten, die zudem in vielen Fällen ungültig sind, weil sie beim Erstverkauf personalisiert gewesen sind – also den neuen Kartenbesitzern nichts nützen, was aber einfach viele private Käufer nicht wissen.
Eine Pressestelle von Viagogo hatte ROLLING STONE ein Statement zur Gerichtsentscheidung geschickt. Darin bezeichnet Viagogo den „primären Ticketmarkt“ als „zunehmend wettbewerbsfeindlich“. Deshalb seien „sekundäre Ticketing-Plattformen wie viagogo notwendig, um sicherzustellen, dass die Verbraucher sich nicht an den Schwarzmarkt oder unseriöse Händler wenden müssen, die nicht dasselbe Lieferversprechen, denselben Kundendienst und dieselbe Ticket-Garantie bieten.“
Viagogo bezeichnet sich damit also nicht nur als Vorkämpfer gegen den „primären Ticketmarkt“, sondern auch gegen den „Schwarzmarkt“.
Das ist eine erstaunliche Aussage, waren Die Ärzte doch nicht die einzigen, die gegen Viagogo gerichtlichen Erfolg erzielt haben. So hat die Verbraucherzentrale Bayern 2019 wegen derer Geschäftspraktiken vor dem Landgericht München I erfolgreich geklagt. Viagogo darf nicht mehr länger damit werben, dass die Lieferung „gültiger Tickets“ garantiert wird, wenn das Ticket in Wirklichkeit kein Recht zum Besuch der Veranstaltung verschafft. Außerdem muss Viagogo seinen Kunden künftig die Identität und Anschrift der Ticketverkäufer offenlegen.
Diese Offenlegung war anscheinend notwendig.„Es ist nicht ersichtlich, wer von diesem Preisaufschlag profitiert, weil die Verkäufer anonym bleiben“, sagte damals Tatjana Halm, Teamleiterin Marktwächter in der Verbraucherzentrale Bayern.