Berichte: Großveranstaltungen bis 31. August grundsätzlich untersagt
Die Open-Air-Saison, als auch Hallenkonzerte wären davon betroffen.
Großveranstaltungen sollen wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden – auch Fußballspiele sind davon betroffen. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch bei einer Schaltkonferenz auf dieses prinzipielle Verbot. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.
Das würde für Musikveranstaltungen bedeuten:
Nahezu die komplette Open-Air-Saison, also auch die Festivalsaison, als auch Hallenkonzerte ab einer bestimmten Größe fielen ins Wasser. Wobei eben noch zu klären wäre, was unter „Großveranstaltungen“ zu verstehen ist – ob also Liveauftritte in Clubs noch möglich wären. Dazu die Frage, ob die Clubs für Parties wieder öffnen.
Davon betroffen wären Riesenfestivals wie Hurricane/Southside, als auch Rock am Ring und Rock im Park. Das Lollapalooza dagegen könnte im September in Berlin stattfinden.
In den USA wurden die ersten Festivals, darunter das Coachella, bereits abgesagt. Am heutigen Mittwoch wurde bekannt gegeben, dass auch in Frankreich ein Festivalverbot geben wird – bis mindestens Mitte Juli.