Corona: Wie ist die Definition einer „Großveranstaltung“?
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass bis auf Weiteres keine Großveranstaltungen stattfinden dürfen. Wie sich der Begriff definiert, lesen Sie hier.
Seit Wochen ist das Wort „Großveranstaltung“ in der Konzertbranche und bei Musikfans in aller Munde. Denn die Bundesregierung hat im Zuge der Coronakrise beschlossen, dass hierzulande alle Großveranstaltungen mindestens bis zum 31. August abgesagt werden müssen.
Nun wird auch die Verlängerung dieser Frist mindestens bis Ende Oktober diskutiert.
Das heißt also, es finden bis dahin keine größeren Festivals, keine größeren Konzerte, keine öffentlichen Bundesliga-Fußballspiele statt. Doch was kann stattfinden? Ab wann ist eine Veranstaltung eine „Großveranstaltung“? Fällt Rammstein im Berliner Olympiastadion aus – aber der Auftritt des besten Freundes in der Kneipe von nebenan nicht?
Definition „Großveranstaltung“
Wichtig festzuhalten ist: Die Größen werden im Rahmen der Corona-Pandemie noch festgelegt. Alle bisherigen Regeln beziehen sich auf die Zeit vor der Coronakrise.
Die verschiedenen Bundesländer haben zuvor schon Orientierungsrahmen festgesetzt. So schreibt etwa das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, dass ein Event den Charakter einer Großveranstaltung trage, wenn mindestens 100.000 Besucher erwartet werden, mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder ein besonders erhöhtes Gefährdungspotenzial vorläge.
100.000 Besucher auf einem Gelände – das würden wohl die wenigsten Großveranstaltungen bewerkstelligen. Aber die Zahl von 5.000 gleichzeitigen Besuchern ist vieler Orten schnell erreicht.
Eine einheitliche Definition von „Großveranstaltung“ aber, das wird betont, liege nicht vor. Falls das geplante Ereignis eine Großveranstaltung ist, würden besondere Anforderungen an den Veranstalter gestellt werden. So seien bereits in der Planung mehr Partner einzubinden – und die Behörden verlangen, dass für einzelne relevante Abläufe Konzepte erstellt werden.