Coldplay vs. Joe Satriani: Chris Martins Anwalt bestreitet Plagiatsvorwurf erneut
Der Fall Coldplay gegen Joe Satriani geht in eine weitere Runde. Vor einem Gericht in Los Angeles behaupteten die Anwälte der britischen Band Coldplay nun, dass die Ähnlichkeiten zwischen den Liedern für eine Klage nicht ausreichend seien.
Im Dezember 2008 verklagte der Gitarrist Joe Satriani Coldplay, weil diese angeblich bei ihm geklaut hätten. Die Hitsingle „Viva La Vida“ der Band klinge verdächtig nach seinem Song „If I Could Fly“ aus dem Jahre 2004. Coldplay habe „entscheidene Original-Parts“ bei Satrianis Lied kopiert und deshalb will er „Schadensersatz und sämtliche aus dem geklauten Song resultierende Einnahmen“.
Doch Coldplay bestreiten erneut den Plagiatsvorwurf. Die Ähnlichkeiten der beiden Lieder seien „nicht so gravierend, dass sie eine Schadensersatzklage rechtfertigen würden“, so die Anwälte der Band. Außerdem fehle es Satriani an Kreativität und deshalb habe er kein Copyright auf die entsprechenden Melodiestellen. Eine interessante Aussage bedenkt man, dass Chris Martin selbst „Viva La Vida“ als „einen der besten Songs, die ich je geschrieben habe“ bezeichnete.
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