Cee-Lo Green: „Ist das Opfer bewusstlos, handelt es sich nicht um Vergewaltigung“
Der Sänger bestreitet die Vergewaltigung einer Frau. Da diese zum angeblichen Tatzeitpunkt bewusstlos war, könne der Gewaltakt nicht stattgefunden haben.
„Wer vergewaltigt wurde, würde sich daran auch ERINNERN!“ – Mit diesem Tweet, mittlerweile gelöscht, versuchte Cee-Lo Green seine Unschuld zu beteuern. Weil er einer Frau ohne ihr Wissen Ecstasy verabreicht haben und sie im bewusstlosen Zustand sexuell belästigt soll, hatten dem „Crazy“-Sänger vor Gericht bis zu vier Jahre Haft gedroht. Green bestritt seit jeher alle Vorwürfe. Seine Anwältin sagte aus, dass jeglicher Sexualkontakt zwischen ihrem Mandanten und der Frau einvernehmlich erfolgt sei.
Aus Mangel an Beweisen wurde er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Weil das Gericht es als erwiesen ansah, dass Green der Klägerin Ecstasy verabreicht hatte, erhielt er das Strafmaß von drei Jahren auf Bewährung und 45 Sozialstunden.
Umso eifriger äußerte Green sich über Twitter zum Fall. Dort schrieb er auch, in Anspielung auf das Zuhause der Klägerin: „Wenn jemand in Dein Haus einbricht, müssten da auch Scherben rumliegen, die Beweis wären für eine Vergewaltigung.“
Zuletzt twitterte Cee-Lo Green: „Ich entschuldige mich aufrichtig für meine Kommentare, die aus dem Zusammenhang gerissen scheinen. Ich dulde keine Gewalt gegen Frauen.“