Britney Spears: Tor zur Freiheit öffnet sich
Vater stellt Antrag zur Beendigung der Vormundschaft – zu seinen Bedingungen
Seit 2008 steht Britney Spears unter Vormundschaft ihres Vaters James Spears. Er kontrollierte ihr Vermögen und musste allen wesentlichen Rechtsgeschäften zustimmen, wie bei einer Minderjährigen. Zuletzt trat er kürzer. Nun will er nach 13 Jahren endgültig abtreten.
Der TV-Sender NBC berichtet von einem Antrag von James Spears selbst, mit dem seine Vormundschaft beendet werden soll. Allerdings nicht sofort, und zu seinen Bedingungen. Grundsätzlich fordert er den Los Angeles County Superior Court auf, die veränderten Lebensumstände seiner Tochter anzuerkennen. Von daher sei sein Einsatz künftig nicht mehr erforderlich.
In der Eingabe stellt James Spears weiterhin seine positive Rolle in dieser Angelegenheit heraus. Die lange Kontroll-Phase habe Britney Spears geholfen, heftige Lebenskrisen zu meistern sowie ihre Karriere und Finanzen neu aufzustellen. Nun hätten sich die Dinge aber geändert und er sei bereit abzutreten. Er bittet das Gericht daher offiziell, seiner Tochter das Leben zurückzugeben. Diese Volte könnte den heftigen Rechtsstreit und die weltweiten Aktionen von #freebritney nun zu einem halbwegs versöhnlichen Abschluss führen.
In den gerichtlichen Anhörungen vom Juli sprach Britney Spears von einem „Missbrauch der Vormundschaft“. Und noch Anfang September hatte ihr Anwalt Mathew Rosengart auf eine sofortige Beendigung der Vormundschaft bestanden. Es fielen Vorwürfe einer finanziellen Bereicherung von Seiten des Vaters. Dieser wiederum bestand auf einen „ordnungsgemäßen Übergang“, auch zur Einsetzung eines neuen Vormunds. Darum wird nun weiter gerungen.
Anwalt Rosengart wertet die Initiative von James Spears zumindest als nächsten Schritt auf dem Weg in die Freiheit. Er fügte aber gegenüber CNN hinzu, dass er für seine Klientin weiterhin alle Möglichkeiten ausloten werde. Der nächste Termin in dieser Hollywood-Saga ist der 29. September – dann ist eine weitere Anhörung in Los Angeles vorgesehen.