Böhmermann: Gericht verbietet Passagen des Schmähgedichts
Teilerfolg für Erdogan: Bestimmte Passagen dürfen nicht mehr wiedergegeben werden.
Erster Erfolg für den türkischen Präsidenten Erdogan: Das Landgericht Hamburg hat Teile des „Schmähgedichts“ von Jan Böhmermann verboten – erkennt das Gedicht aber als Satire an.
Die Passagen mit sexuellem Inhalt sind von nun an untersagt – also der überwiegende Teil des Gedichts. Erlaubt bleiben jene Stellen, die sich mit der Meinungsfreiheit in der Türkei befassen, und damit auch Erdogan hart kritisieren. Zulässig bleibt etwa „Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident“ und „Er ist der Mann der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt“.
Die Anwälte beider Seiten haben sich zum Gerichtsbeschluss geäußert. „Ich bin sehr beglückt über die gute Rechtssprechung in Deutschland“, sagte Hubertus von Sprenger, der Erdogan vertritt.
Christian Schertz, tätig für Böhmermann, sagt: „Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch“. Das Gericht habe den Aspekt der Kunsfreiheit nicht berücksichtigt. Der für die Böhmermann-Sendung „Neo Magazin Royale“ gültige Kontext hätte bedacht werden müssen.
Schertz überlege, durch Instanzen zu gehen – und notfalls eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zu erwirken.