Bob Dylan: Anwälte sprechen bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs von „dreister Gangsternummer“
Tonfall wird schriller: Dylan-Team legt erneute Gerichtsbeschwerde ein. Gegenseite will sich nicht einschüchtern lassen
Der Vorwurfsfall gegen Bob Dylan wegen sexuellem Missbrauch aus den mittleren 1960er-Jahren eskaliert. Noch vor einer gerichtlichen Überprüfung des Sachverhalts überziehen sich beide Seiten mit immer schärferen Stellungnahmen. Nachdem Klägerin J.C. erst kürzlich die Spanne des Zeitraums der Missbrauchs-Handlungen ausgedehnt hatte, bezeichnen die Dylan-Anwälte diese Beschuldigungen nun als „betrügerisch“ und „dreiste Gangsternummer.“
Die Anschuldigungen der damals 12jährigen, Dylan habe der Klägerin Drogen und Alkohol verabreicht, sie sexuell missbraucht und ihr mit körperlicher Gewalt gedroht, wurden bereits von externen Dylan-Experten im Hinblick auf ihre historische Stimmigkeit überprüft. Konnten beide Personen wirklich zur behaupteten Tatzeit am gleichen Ort sein?
Laut der amerikanischen Ausgabe des ROLLING STONE haben Dylans Anwälte nun ergänzend dazu eine neuerliche Gerichtsbeschwerde auf den Weg gebracht. Darin heißt es, dass die Klage „böswillig mit der hinterlistigen Absicht eingereicht wurde, durch Androhung von massiver Negativ-Publicity eine riesige Auszahlung zu erwirken. Diese Anschuldigung ist falsch, böswillig, rücksichtslos und diffamierend. Mr. Dylan lässt sich nicht erpressen.“
Mehr oder weniger unverblümt weist das Dylan-Lager auch auf weitere unberechtigte Anschuldigungen der Klägerin in der Vergangenheit hin, dazu ihre verbriefte Behauptung, dass sie von Aliens entführt worden wäre sowie – laut ihrer Website – die Psycho-Technik des ‚Channeling‘ beherrschen würde.
Weiterhin heißt es: „Sie gingen wahrscheinlich davon aus, dass er nicht zum Kampf bereit sein und stattdessen einer erpresserischen Zahlung zustimmen würde. (..) Sie hätten nicht falscher liegen können. Herr Dylan steht für Gerechtigkeit, Faktenprüfung und eine komplette Rechenschaftspflicht.“ Daraufhin äußerte sich einer der Anwälte der Klägerin gegenüber dem amerikanischen ROLLING STONE: „Weder meine Mandantin noch ihre Anwälte lassen sich einschüchtern.“ Zeichen, die auf eine hart geführte Gerichtsverhandlung deuten.