„Wie ein Höhlenmensch“: Ex-Model wirft Guns-N‘-Roses-Sänger Axl Rose Vergewaltigung vor
Axl Rose wird vorgeworfen, das frühere „Penthouse“-Model Sheila Kennedy während einer Partynacht im Jahr 1989 vergewaltigt zu haben.
Sex, Drugs & Rock’n’Roll – damit konnte sich auch Axl Rose in den Achtzigern und Neunzigern gut identifizieren. Dass er dabei oft Grenzen austestete und sie gelegentlich überschritt, ist hinlänglich bekannt, doch nun drohen ihm für sein damaliges Verhalten weitere rechtliche Konsequenzen. Sheila Kennedy, die einst für „Penthouse“ modelte, hat den Sänger verklagt. Sie wirft ihm vor, sie 1989 während einer Party in einem New Yorker Hotelzimmer vergewaltigt zu haben.
Axl Rose habe sich „wie ein Höhlenmensch“ verhalten
Die Klageschrift wurde am Mittwoch (22. November) von US-Medien veröffentlicht. Beide sollen sich im Februar 1989 in einer Disco in New York kennengelernt haben, später sollte die Party in seiner Hotelsuite weitergehen. Dort habe Axl Rose allen Gästen „Kokain, Champagner und Alkohol“ angeboten. Anschließend habe er die meisten Gäste rausgeworfen und Sex mit einer anderen Frau gehabt. Anschließend sei er gegenüber Kennedy handgreiflich geworden und habe sie „wie ein Höhlenmensch“ an den Haaren ins Schlafzimmer gezogen. Dort habe der Musiker seiner Bekanntschaft die Hände hinter dem Rücken gefesselt und Analsex mit ihr gehabt.
Sheila Kennedy betont, dass diese Erfahrung lebenslange emotionale, körperliche, psychologische sowie finanzielle Folgen für sie gehabt habe. Mit ihrer Zivilklage fordert sie nun Schmerzensgeld und Schadenersatz in nicht genannter Höhe von Axl Rose. Eine Anfrage von den Kollegen des US-amerikanischen „Rolling Stone“ ließen die Vertreter von Axl Rose bisher unbeantwortet.
Axl Rose war bereits einmal wegen mutmaßlicher Vergewaltigung angeklagt
Bereits als Teenager war Axl Rose wegen diverser Delikte verhaftet worden. Und auch wegen mutmaßlicher Vergewaltigung wurde der Sänger schon einmal angeklagt – damals musste er sich gegen den Vorwurf wehren, Sex mit einer 15-Jährigen gehabt zu haben. Aus Mangel an Beweisen war das Verfahren damals aber eingestellt worden. Auch im jetzigen Fall gilt die Unschuldsvermutung – nun gilt es zu klären, ob der Fall vor Gericht kommt und ob die Anschuldigungen, die Sheila Kennedy vorgebracht hat, tatsächlich bewiesen werden können.