Ashley Judd kann Klage gegen Harvey Weinstein wegen sexueller Belästigung fortsetzen
Ashley Judd darf ihre Klage gegen Harvey Weinstein aufgrund sexueller Belästigung nun doch fortsetzen. Zuvor war die Klage abgelehnt worden.
Im April 2018 verklagte Schauspielerin Ashley Judd Filmproduzent Harvey Weinstein, weil er sie in sein Hotelzimmer lockte, wo er verlangte, dass sie vor ihm duschen und ihn massieren sollte. Als sie sich weigerte, habe er sie auf die schwarze Liste der Filmindustrie gesetzt. Am Mittwoch, 29. Juli 2020, also mehr als zwei Jahre später, entschied das Gericht, dass sie die Klage fortsetzen kann.
Nachdem ein Vorgericht die Klage zuerst abgelehnt hatte, mit der Begründung, Judd sei zu dem Zeitpunkt keine Angestellte Weinsteins gewesen, wurde nun doch zu ihren Gunsten entschieden.
Sexuelle Nötigung, Verleumdung und Vergeltung
„Das Verhältnis bestand aus einem inhärentem Machtungleichgewicht, wobei Weinstein aufgrund seiner beruflichen Position und seines Einflusses als Top-Produzent in Hollywood in einer einzigartigen Position war, um Zwang und Druck auf Judd auszuüben“, so Richterin Mary H. Murguia. „Daher irrte das Bezirksgericht, als es Judds Klage wegen sexueller Belästigung abwies.“
Neben der Klage wegen sexueller Belästigung reichte die 52-Jährige auch eine Klage wegen Verleumdung und Vergeltung ein, nachdem „Herr der Ringe“-Regisseur Peter Jackson in einem Interview enthüllt hatte, dass Miramax ihn davon abgehalten hatte, Judd zu casten da er sagte, sie könnte ein „Alptraum zum gemeinsamen arbeiten sein.“ Die Vergeltungs- und Verleumdungsklagen durften fortgeführt werden, die Klage wegen sexueller Belästigung nicht. Ein Fehler, wie sich nun herausstellte.
Es sei eine Situation, in der das Machtverhältnis unfair aufgeteilt sei, wie in einer Lehrer-Schüler oder Vermieter-Mieter-Situation. Theodore Boutrous, der Judd in dem Fall vertritt, lobte das neue Urteil. „Dies ist ein wichtiger Sieg nicht nur für Ms. Judd, sondern für alle Opfer sexueller Belästigung in beruflichen Beziehungen“; sagte er. „Das Gericht geht korrekterweise davon aus, dass das kalifornische Gesetz sexuelle Belästigung und Vergeltung durch Filmproduzenten und andere Personen in einflussreichen Positionen auch außerhalb des Arbeitsverhältnisses verbietet, und wir freuen uns darauf, diese Klage gegen Herrn Weinstein vor Gericht zu verfolgen.“