Anklage gegen Schlagersängerin Melanie Müller: Hitlergruß-Vorwurf
Nach einem angeblich rechtswidrigen Vorfall im September 2022 werden gegen Melanie Müller jetzt Verfahren eingeleitet.
Gegen Melanie Müller soll Anklage erhoben werden. Sie soll bei einem Auftritt vor sieben Monaten mutmaßlich den „Hitlergruß“ gezeigt haben. Die Staatsanwaltschaft Leipzig setzt die Anklage eigenen Angaben zufolge auf, da die Schlagersängerin „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet“ haben soll. Dies soll in der Nacht vom 17. zum 18. September 2022 geschehen sein. Die 35-Jährige trat dort bei einer Veranstaltung in der Messestadt auf. Der „Gruß“ ist nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches in Deutschland verboten.
Müller selbst bestreitet den Vorwurf, wie „LVZ“ berichtet. Laut dem Branchenmagazin soll außerdem ihr Manager und Lebensgefährte Andreas Kunz betont haben, dass das Amtsgericht Leipzig bisher lediglich prüfe, ob die Anklageschrift überhaupt zu einer Verfahrenseröffnung ausreiche. „Wir sehen aber auch einem Prozess positiv entgegen, da dieser die Unschuld in der Sache zutage bringen wird“, wird Kunz zitiert. „Frau Müller hat mit der rechtsextremen Szene nichts zu tun und distanziert sich auch weiterhin von rechtsextremem Gedankengut auf das Schärfste.“
Melanie Müller während der Anklage auf Mallorca
Die „Dschungelcamp-Königin 2014“ hat in ihrer Instagram-Story am Mittwoch, 24. Mai, währenddessen Videos aus dem Mallorca-Urlaub gepostet. Sie betitelt diese mit „In Zeiten wie diesen: lächeln und winken!“ In den Videos ist sie auch mit ihren Kindern zu sehen.