Anita Decker: Mehr Geld für „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“
Drehbuchautorin erhält Auskunft zu Einnahmen der Erfolgsfilme von Til Schweiger. Wichtiger Etappensieg im Grundsatzstreit
Manchmal muss sich die Justiz mit der Geschichte der Popkultur beschäftigen. 2007/08 sahen mehr als sechs Millionen Zuschauer allein in Deutschland das humorige Liebes-Epos „Keinohrhasen“;,der mit Abstand erfolgreichste Kinofilm des Jahres. Auch das ähnlich gestrickte Nachfolge-Werk „Zweiohrküken“ (2009) war ein großer Kassenknüller.
Hauptdarsteller und Regisseur war seinerzeit Til Schweiger, der zusammen mit der Drehbuchautorin Anika Decker laut Film-Abspann auch am Drehbuch beteiligt war. Schweigers Arbeit daran wiederum bestreitet Decker.
Laut Medien-Informationen hat Decker für den „Keinohrhasen“-Stoff seinerzeit ein nicht-erfolgsabhängiges Honorar von 50.000 Euro erhalten. Angesichts der Millionen-Einnahmen ein fast schon sittenwidriges Sparbudget. Seit langem kämpft sie nun darum, einen angemessenen Anteil an dem Mega-Erfolg zu bekommen. Die Auswertung durch den Rechteverkauf in die USA, sowie die hohen Einnahmen durch Kino, DVD, Fernsehen und Internet hat sie nie einsehen dürfen.
Nun konnte Decker am Landgericht Berlin die Offenlegung der Einnahmen aus beiden Filmen erwirken. Wichtige Grundlage zur Ermittlung eines von ihr geforderten Nachschlags-Salärs. Die Richter gaben ihr gegen die Rechte-Inhaber, sowie die Produktions- und die Vermarktungsfirma recht.
In der so genannten „Stufenklage“ steht der Einblick in die Buchhaltung der Produktionsfirma Barefoot Films und der Verleihfirma Warner Bros für einen ersten Schritt zur Ermittlung des Gesamtvolumens. Danach könnte Tacheles geredet werden, sprich: Wieviel Geld steht Decker wirklich zu? Der auch im Musikbereich bei großen Hits angewendete „Fairness-Paragraf“ würde angesichts der immensen Einnahmen auch hier greifen.
Bislang wollten sich die beteiligten Parteien nicht zu dem Berliner „Zwischen-Urteil“ äußern. In einem weiteren Prozess muss nun ermittelt werden, wie hoch ein (angemessenes) Honorar wirklich ist.