Angelina Jolie und Brad Pitt: Scheidungsvereinbarung steht – beide wollen dichthalten
Nach großem Hin und Her und zum Teil hässlichen Vorwürfen zwischen beiden Parteien hat das Ex-Ehepaar nun eine wichtige Einigung unterzeichnet. Darin vor allem im Vordergrund: Privatsphäre.
Nachdem Angelina Jolie und Bratt Pitt im September letzten Jahres – mehr oder weniger überraschend – verkündeten, sie wollen ihre Ehe scheiden lassen, dachte die Mehrheit zunächst, die Jolie-Pitts würden das alles gesittet angehen und sich, allein wegen ihrer sechs Kinder, nicht zu einem Rosenkrieg hinreißen lassen.
Nicht immun gegen Rosenkrieg
Die teils unerwarteten Meldungen, die anschließend beinahe täglich auftauchten, belehrten uns jedoch eines Besseren: So wurden gegen Brad Ermittlungen wegen Kindesmisshandlung aufgenommen, weswegen er seine Kinder zeitweise nicht sehen durfte, außerdem wurde über Affären seinerseits an Filmsets gemunkelt.
Aber auch Angelina soll während der Ehe ihre Fehler gemacht haben: Ein Vorwurf lautet, sie habe ihre Kinder für ihre eigene politische Karriere in Gefahr gebracht; Pitt warf ihr zudem vor, sie sei eine schlechte Mutter, weil sie die Trennung und alles, was damit zusammenhängt, in der Öffentlichkeit austrage.
In Zukunft soll alles privat bleiben
Diese Aussage hat Jolie vielleicht an einem wunden Punkt getroffen, denn genau um den Aspekt der Öffentlichkeit dreht sich die Vereinbarung, die das Ex-Ehepaar nun unterschrieben hat: Ein am Montag veröffentlichtes, gemeinsames Statement der beiden besagt, dass sie in Zukunft alle Details rund um die Scheidung für sich behalten werden, weshalb sie ab sofort auch auf einen privaten Scheidungsrichter zurückgreifen werden. Ein Auszug aus der Stellungnahme liest sich wie folgt:
„Die Parteien und ihre Vertreter haben zum Schutz der Rechte ihrer Kinder und ihrer Familie Vereinbarungen unterschrieben, die besagen, dass alle gerichtlichen Dokumente vertraulich behandelt werden sowie ein privater Richter hinzugezogen wird, um notwendige rechtliche Entscheidungen zu treffen und die Lösung bisher bestehender Probleme zu vereinfachen und zu beschleunigen. Beide Elternteile sind dazu verpflichtet, als Einheit zusammenzuarbeiten, um eine Erholung und Wiedervereinigung der Familie zu erzielen.“