Angela Merkel entschied über Böhmermann ohne auf die Staatsanwaltschaft zu warten
Eigentlich wollte die Bundesregierung ihr weiteres Vorgehen im der Causa Böhmermann von einem Bericht der Staatsanwaltschaft abhängig machen. Doch wie nun herauskam, ist das Dokument noch gar nicht fertiggestellt.
Die Bundesregierung hat das Strafverfahren gegen Jan Böhmermann wegen dessen umstrittenem Erdogan-Gedicht eingeleitet, ohne zuvor Einblick in den Untersuchungsbericht der Mainzer Staatsanwaltschaft genommen zu haben. Das berichtet am Montag (18. April) der „Tagesspiegel“.
„Der Bericht liegt uns noch nicht vor“, sagte dazu ein Sprecher des von Heiko Maas (SPD) geführten Bundesjustizministeriums gegenüber dem Blatt. Die Mainzer Behörde hatte gegen den Moderator bereits in der vergangenen Woche Ermittlungen wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan aufgenommen, am Freitag (15. April) gab die Bundesregierung, die im Fall des Paragraphen 103 des Strafgesetzbuches (Stichwort: „Majestätsbeleidigung“) für die Strafverfolgung erst zustimmen muss, grünes Licht.
Wie der „Tagesspiegel“ weiter berichtet, haben die Staatsanwaltschaften nach den „Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren“ (RiStBV) bei Handlungen gegen ausländische Staaten – und dazu zählt in dem Fall auch die Beleidigung des Staatsoberhaupts – der Bundesregierung über alle Umstände zu berichten, die für die so genannte Ermächtigung zur Strafverfolgung von Bedeutung sein können. Eigentlich gehört dazu auch ein abschließender Bericht, der „den Sachverhalt erschöpfend darstellen und rechtlich würdigen“ soll.
Wie es aussieht, wollte die Regierung den Bericht nicht abwarten. Auch dem Justizministerium Rheinland-Pfalz lag der Bericht am Montagmittag noch nicht vor.
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