Amber Heard: Wurde sie der Lüge überführt?
Echt überschminkt oder voll überzogen? Kreuzverhör wird zur Schlacht um Prügel-Protokolle. Bereits Anwaltskosten in Millionenhöhe verbraucht
Neuer Stoff nach zehn Tagen Verhandlungspause. Im Verleumdungsprozess gegen Amber Heard nahm Depps Anwältin Camille Vázquez die 36.jährige Schauspielerin ins Kreuzverhör. Eine längliche und oftmals zähe Überprüfung der Aussagen und Sichtweisen von Heard. Einziges Ziel: Ihre Glaubwürdigkeit zu zerstören; in möglichst vielen Einzelfällen.
So zeigte Anwältin Vázquez etwa Fotoaufnahmen von Heard aus der „Late Late Show“ von Moderator James Corden aus dem Dezember 2015. Der Auftritt erfolgte genau einen Tag nach einem angeblichen Prügel-Vorfall, bei dem Depp ihr das Nasenbein gebrochen haben soll.
Dem Gericht wurde dazu ein Ausschnitt aus dem CBS-Format gezeigt, in dem sie ohne sichtbare Spuren oder blaue Flecken im Gesicht zu sehen ist. Heard führte dazu aus, dass ihre Masken-Team die Wunden überschminkt und einen „superstarken, roten, matten Lippenstift“ auftragen musste, um ihre verkrustete Lippe zu verbergen. „Mir war nicht klar, ob ich die Blutergüsse und Schwellungen wirklich verbergen konnte. Ich habe es die ganze Nacht gekühlt und am nächsten Tag in den Spiegel geschaut, um zu sehen, ob ich damit wohl durchkomme…“ Vázquez präsentierte dazu weitere Gut-Drauf-Schnappschüsse nach dem Ende der Show, auf denen ebenfalls keine Verletzungen zu erkennen sind.
Nach diesem Muster ging die Anwältin auf stoische Art angebliche Prügel-Vorfälle seit dem Juni 2013 durch. Und immer wieder präsentierte sie zeitnah entstandene Fotos. Auf Nachfrage musste Heard zugeben, dass man auf diesen Aufnahmen keinerlei Gesichtsverletzungen erkennen würde. Etwa zur Met Gala 2014 oder nach einer Gala zu Ehren des Comedians Don Rickles. Dazu Heard: „Sie hätten sehen sollen, wie es unter dem Make-up ausgesehen hat.“
Auf die Frage, warum Heard diese zahlreichen Vorfälle nicht vorher angezeigt hatte, antwortete sie, dass sie Depp vor sich selbst schützen wollte. Bis im Mai 2016, als Bilder ihres malträtierten Gesichts plötzlich auf dem Cover des „People Magazins“ landeten. Vasquez fragte sarkastisch, ob auch diese Medienaktion zu ihrem Schutz-Verständnis gehören würde. Heard entgegnete, sie habe die Fotos nicht „persönlich“ an das Magazin gegeben.
Geradezu groteske Züge bekam der Dialog zum „Kot-im-Bett“-Vorwurf aus der Nacht zu Heards 30. Geburtstag im April 2016. Heard sagte aus, dass die Exkremente von ihrem Hund Boo stammen würden. Er hätte schon immer „Probleme mit der Darmkontrolle“ gehabt, da er als Welpe eine Tüte mit Depps Gras gefressen hatte. Dabei wäre es mitnichten um einen Racheakt oder einen „Fäkalienstreich“ gegangen. „Ich war nicht in der Stimmung für Streiche“, sagte Heard den Geschworenen. „Schließlich fiel gerade mein ganzes Leben auseinander.“
Dagegen war der Verbleib der Spendenzusagen nach der Scheidung von Depp fast schon trockener Verwaltungskram. In einem Geplänkel zwischen Heard und Anwältin Vázquez über die „Versprechen“ und „Zusagen“ von „Spenden“ musste die Schauspielerin einräumen, dass sie bislang ihre Ankündigungen nicht erfüllt habe, die von Depp gezahlten sieben Millionen US-Dollar komplett an die American Civil Liberties Union (ACLU) und das Kinderkrankenhaus in Los Angeles zu spenden. Bereits 2018 hatte sie ebendas in der holländischen Talkshow RTL Late Night behauptet. „Ich wollte davon nichts“ sagte sie in die Runde.
Gegenüber ihrer Anwältin hatte Heard zwischenzeitlich erklärt, dass sie die volle Absicht habe, die Spenden in angekündigter Höhe auszuzahlen. Doch die Klage von Depp gegen ihren Artikel über häusliche Gewalt in der „Washington Post“ habe seit 2019 erhebliche finanzielle Ressourcen gebunden. Einige dieser Kosten fielen auch 2020 bei Heards Teilnahme in Depps letztlich erfolglosem Prozess gegen die Murdoch-Boulevardzeitung „The Sun“ in London an, die ihn als „Hausfrauen-Schläger“ titulierte.
Im US-Magazin „Deadline“ wird Heard zitiert, dass sie bereits „über sechs Millionen Dollar“ an Anwaltskosten in Sachen Depp ausgeben habe.