Kinox.to: Technikchef muss für drei Jahre ins Gefängnis
Arvid O. habe sich laut Gericht der gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht.
Hohe Haftstrafe für einen der Initiatoren der Streamingplattform Kinox.to, die im Netz illegal Tausende von Kinofilmen und Serien kostenlos zur Verfügung stellt: Das Landgericht Leipzig hat Arvid O., den Technikchef der Seite, am Montag (14. Dezember) zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt, wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mitteilte.
Eigentlich sollte das Gerichtsverfahren noch bis Ende Januar andauern, doch nach Zustandekommen einer sogenannten „Verständigung im Strafprozess“ ging es nun doch schneller. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich vier Jahre Haft gefordert. Durch seine Dienste bei der 2011 geschlossenen Plattform Kino.to und des anschließenden Betreibens des von ihm selbst aufgesetzten Doubles Kinox.to habe sich Arvid O. der gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht, stellte das Gericht klar.
Zwei Fälle von Computersabotage gegen zwei Konkurrenten (zur Verbesserung der ‚Marktposition‘) wurden ihm ebenfalls zur Last gelegt. Das Schöffengericht stellte darüber hinaus fest, dass O. in seiner Zeit bei Kino.to daran beteiligt war, das Ehepaar N. im Auftrag von Kino.to-Chef Dirk B. zur Herausgabe ihrer Laptops zu nötigen.
Kinox.to ist weiterhin in Bertrieb
Die zwei „Freischalter“ im Kino.to-Team waren seinerzeit bei der Kino.to-Führung in Ungnade gefallen, nachdem sie verdächtigt wurden, Daten gestohlen zu haben. Arvid O. hatte nach der Beweisaufnahme Teile der Vorwürfe in einem ausführlichen Geständnis bestätigt.
Kinox.to ist trotz des Urteils des Leipziger Landgerichts weiterhin im Netz verfügbar. O. erklärte vor Gericht, dass sich eine von ihm nicht benannte Person in sein Projekt hieingedrängt und die Kontrolle übernommen habe. Zur Zeit bestehe aber kein Kontakt mehr zu der anonymen Person, so O. vor Gericht. Die GVU vermutet, dass das Schweigen des nun verurteilten O. möglicherweise aus Angst vor der anonymen Person resultiert.