Wegen Kriegsverbrechen: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ISIS-Rapper Deso Dogg
Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Kriegsverbrechen gegen zwei mutmaßliche ISIS-Terroristen aus Deutschland. Einer davon ist der Berliner Rapper Denis Cuspert, auch bekannt unter seinem Künstlernamen Deso Dogg.
Dem Bundeskriminalamt (BKA) liegen Erkenntnisse vor, dass der ehemalige Berliner Rapper „Deso Dogg“ sowie der Deutsch-Algerier Fared S. aus Bonn an der Ermordung syrischer Soldaten und Zivilisten beteiligt gewesen sein könnten.
Die Ermittlungen richten sich nach Informationen der „Bild“ gegen die Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe und gegen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Zusetztlich wird gegen ihn wegen des Verstoßes gegen Paragraf 8 des Völkerstrafgesetzbuchs ermittelt, was im Klartext bedeutet: Kriegsverbrechen gegen Personen. Eine Verurteilung würde höchstwahrscheinlich eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen.
Denis Mamadou Gerhard Cuspert, der früher unter dem Künstlernamen „Deso Dogg“ in Berlin als Rapper sein Geld verdiente, ist inzwischen unter dem Kampfnamen „Abu Talha al-Almani“ aktiv und der bekannteste Deutsche in den Reihen der Terrormiliz. Schon in Deutschland pflegte er engen Kontakt zu einigen der Polizei bekannten Hass-Predigern.
Im Juni 2012 wurde gegen Cuspert ein Haftbefehl wegen besonders schweren Landfriedensbruchs erlassen. In Bonn wurde er zudem bei Ausschreitungen von Salafisten als Rädelsführer auffällig. Im selben Jahr setzte sich der 39-Jährige ins Ausland ab.
Zuletzt war der Vorwurf an die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) laut geworden, sie würde den Rapper weiterhin mit Gewinnausschüttungen unterstützen. Die Gesellschaft hat in einem Statement allerdings darauf hingewiesen, dass sie seit 2009 keine Zahlungen mehr an Cuspert leiste und gleichzeitig andere Musikplattformen aufgefordert, die Songs des ehemaligen Rappers aus ihrem Repertoire zu nehmen.