„Rock am Ring“ vs. „Grüne Hölle“: DEAG hat Widerspruch gegen Unterlassungsverfügung eingereicht
Am Mittwoch (8. Oktober) hatte die Konzertagentur von Marek Lieberberg eine gerichtlich angeordenete Unterlassungsverfügung gegenüber der DEAG erwirkt. Nun reagieren die Veranstalter der "Grünen Hölle" und legen beim Gericht Widerspruch gegen die Entscheidung ein.
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Neue Runde im Festivalstreit um „Rock am Ring“ in Mendig und „Grüne Hölle“ am Nürburgring: Gestern hatte die MLK, die Konzertagentur von Marek Lieberberg, auf die Äußerungen von DEAG-Geschäftsführer Peter Schwenkow reagiert und beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Veranstalter der „Grünen Hölle“ erwirkt. Demnach darf dieser fortan nicht mehr verbreiten, dass für „Rock am Ring“ in Mendig noch eine Genehmigung ausstünde.
Die DEAG hat inzwischen beim Landgericht Köln Widerspruch gegen die von Marek Lieberberg erwirkte Unterlassungsverfügung eingelegt. Da diese angeblich ohne Anhörung der DEAG in Kraft getreten war, folgt nun eine mündliche Verhandlung. Erst darin soll über die Fortdauer einer etwaigen einstweiligen Verfügung entschieden werden.
Ebenfalls Wortlaut der Verfügung ist, dass die Organisatoren der „Grünen Hölle“ ihre Musikveranstaltung nicht mehr als „Traditionsfestival“ bezeichnen dürfen. Zudem würde das Argument untersagt, dass Mendig für Fans lediglich über die Autobahn A61 erreichbar sei. Bei Zuwiderhandlung droht der DEAG ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro.
In einer Pressemitteilung der Deutschen Entertainment AG gibt man sich allerdings gelassen: „Die DEAG geht davon aus, dass dem Landgericht Köln bei der Beschlussfassung nicht alle Informationen vorgelegt wurden und ihr Widerspruch erfolgreich ist.“