Krah zieht im „Champagner-Streit“ gegen Böhmermann wohl den Kürzeren

Der AfD-Politiker will Böhmermann für seine Gerüchte über eine Schampus-Bestellung zur Rechenschaft ziehen. Wahrscheinlich scheitert er jedoch.

Im ungewöhnlichen Streit mit dem TV-Moderator Jan Böhmermann um eine angebliche Champagner-Bestellung sieht es ganz nach einer Niederlage für den umstrittenen AfD-Politiker und EU-Parlamentarier Maximilian Krah aus. Die Richter:innen des Landgerichts Düsseldorf machten klar, dass eine Unterlassungsklage Krahs gegen Böhmermann kaum Chancen auf Erfolg habe.

Geklagt wie Flasche leer

Krah wollte Böhmermann die Behauptung verbieten, er habe auf dem letzten Oktoberfest 200 Flaschen Champagner bestellt, um das gesamte Festzelt einzuladen. Der Satiriker hatte das Gerücht in seinem Podcast „Fest und Flauschig“ zuvor als „eine heiße Geschichte vom Oktoberfest“ angekündigt. In der Ausgabe vom 6. Oktober 2024 las er dann eine Nachricht vor, die ihm offenbar ein Vöglein gezwitschert hatte. Der anonymen Quelle zufolge soll der AfD-Europaabgeordnete Maximilian Krah am 28. September 2024 im renommierten „Käferzelt“ auf dem Münchner Oktoberfest zu Gast gewesen sein – und die Spendierhosen angehabt haben. Krah, der in gewissen Kreisen auch als „Champagner-Max“ bekannt sein soll, habe dort zusammen mit Freunden und Bekannten gefeiert und insgesamt 200 Flaschen des teuren Schaumweins für alle Gäste des Festzeltes bestellen wollen, gab der Podcaster wider.

Die vorsitzende Richterin machte am Mittwoch (4. Dezember) jedoch deutlich, dass Böhmermann damit keine eigene Behauptung aufgestellt habe. Er habe lediglich berichtet, was ihm die Quelle zugetragen hätte. Zudem habe er den Podcast mittlerweile aktualisiert, sodass die ursprüngliche Aussage dort nicht mehr zu finden sei. In einer späteren Folge korrigierte Böhmermann die Zahl der Schampus-Flaschen nämlich von 200 auf 50 und stellte klar, dass diese nicht von Krah, sondern von einem Tisch in dessen Nähe bestellt worden seien. Trotz dieser Richtigstellungen hielt Anwältin des Politikers an dem Antrag auf Unterlassung fest. Die endgültige Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf wird nun am 13. Dezember erwartet.

G’schichten vom Oktoberfest

Einige Ungereimtheiten in der Geschichte fielen aber schon relativ schnell auf. Wie der „Stern“ berichtete, dementierte ein Sprecher Maximilian Krahs die Behauptung ZDF-Magazin-Royal-Moderators als „unwahr“. Auch Zeltpächter Michael Käfer hatte die Gerüchte abgestritten. Laut „Stern“ erklärte eine Sprecherin: „An diesem Abend hatten wir einen Gast, der mehrere Flaschen Champagner bestellt hat, aber das hatte nichts mit Herrn Krah zu tun. Dass er im Zelt war, haben wir erst im Nachhinein durch andere Gäste erfahren.“

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