Sean „Diddy“ Combs: So versuchen ihn seine Anwälte aus dem Knast zu holen

Der Kautionsantrag ist bereits mehrfach abgelehnt worden, nun probieren die Anwälte einen neuen Ansatz.

Sean „Diddy“ Combs wird derzeit des Menschenhandels, Drogenmissbrauchs und sexuellen Missbrauchs verdächtigt. Seit dem 16. September befindet sich der US-Rapper deswegen in Untersuchungshaft im Metropolitan Detention Center in Brooklyn. Nun stellt das Anwaltsteam des 55-Jährigen erneut einen Antrag auf Kaution mit neuen Konditionen.

24-Stunden-Überwachung

Der zuständige Richter soll bereits dreimal einen Antrag auf Freilassung des Musikers abgelehnt haben, jetzt sollen ihn allerdings eine Kaution von 50 Millionen US-Dollar und eine 24-Stunden-Überwachung des Musikers umstimmen, so „Bild“. Mit diesem Vorschlag wollen P. Diddys Anwälte die Argumente des Richters entkräften, der seine damalige Entscheidung wie folgt begründete: „Der Angeklagte stellt eine Gefahr dar.“ Es bestünde die Möglichkeit, dass der HipHop-Mogul seine Freilassung aus dem Knast dazu nutzen könnte, um Kontakt zu den mutmaßlichen Opfern aufzunehmen. Laut Diddys Team sei dies durch eine konstante Überwachung des Musikers nicht möglich.

Zudem führten die Anwälte ältere Fälle mit Ähnlichkeiten auf, bei denen die Angeklagten ihre Zeit bis zum Prozess außerhalb des Gefängnisses verbringen durften. Ein Beispiel sei ein CEO, dem Sexhandel mit jungen Männern vorgeworfen wurde. Diesem sei eine Kaution in Höhe von zehn Millionen US-Dollar genehmigt worden – Diddy wäre bereit, das Fünffache zu zahlen.

Hinzukommend argumentierten die Anwälte, dass es nicht möglich sei, gemeinsam mit ihrem Mandanten das Beweismaterial zu sichten, solange er sich in Haft befinde: „Die derzeitige Situation macht eine Prozessvorbereitung unmöglich“, heißt es dazu im Antrag.

Diddys Anwälte beantragten Redeverbot

Neben der Freilassung des Rappers und Produzenten bis zum Prozess im Mai 2025 beantragte sein Team bereits ein Redeverbot für die mutmaßlichen Opfer. Demnach dürften diese sich nicht in der Öffentlichkeit oder bei der Presse über den Fall äußern. Allerdings wurde dieser Antrag vom Bundesrichter abgelehnt, da die angeblich Betroffenen das Recht auf freie Meinungsäußerung haben.

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