Sean „Diddy“ Combs: Jetzt steht er unter Suizidbeobachtung

Eine „Vorsichtsmaßnahme“ sagen die Behörden. Seine Anwälte wettern gegen das Höllenloch von Brooklyn.

Nach Berichten mehrerer US-Medien steht Rap-Mogul Sean „Diddy“ Combs in seiner Zelle im New Yorker Stadtbezirk Brooklyn unter Suizidbeobachtung.

Dabei ist nicht bekannt, ob Combs akut suizidgefährdet ist. Auch nicht, wie lange er schon offiziell beobachtet wird. Die Illustrierte „People“ hatte erfahren, dass es sich um eine Präventivmaßnahme handelt. Combs steht nach seiner Festnahme am Montag (16.09.) offenbar unter Schock. Sein geistiger Zustand ist unklar.

Laut dem „National Institute of Corrections“ des US-Justizministeriums handelt sich dabei um eine „Aufsichtsmaßnahme für suizidgefährdete Insassen, die eine häufige Beobachtung erfordert.“

Das Gefängnis gilt als notorische Knochenmühle

Im Metropolitan Detention Center (MDC) sind rund 1.600 Häftlinge untergebracht. Von denen warten viele auf ihren Prozess. Das Gefängnis gilt als notorische Knochenmühle. Insiderberichte sprechen davon, dass es unterbesetzt ist.

In diesem Sommer wurde ein Häftling ermordet. In den letzten drei Jahren starben mindestens vier Insassen durch Selbstmord. Skandal-Investmentbanker Jeffrey Epstein nahm sich 2019 im MDC das Leben.

Prominente Knastis

In den letzten Jahren saßen einige prominente Häftlinge im „Höllenloch“ von Brooklyn ein. Darunter der mittlerweile verurteilte Rapper R. Kelly, Epsteins Handlangerin Ghislaine Maxwell, der gefallene Krypto-Unternehmer Sam Bankman-Fried, Hedgefonds-Manager Martin „Pharma Bro“ Shkreli und (kurzzeitig) der betrügerische FyreFest-Veranstalter Billy McFarland.

In ihrem Antrag auf Freistellung auf Kaution schrieben Combs‘ Anwälte, dass „bereits mehrere Bezirksgerichte erkannt haben, dass die Bedingungen im Metropolitan Detention Center nicht für die Untersuchungshaft geeignet sind“

Laut „People“ hat Combs-Anwalt Marc Agnifilo während einer Gerichtsanhörung die Verlegung des Musikmoguls in ein Gefängnis in Essex County im Bundesstaat New Jersey beantragt. Die Entscheidung wurde in die Hände des „Bureau of Prisons“ gelegt.

Sexhandel, Zwangsarbeit, Entführung

Derweilen gibt es neue Details aus der Anklageschrift gegen Combs. Demnach habe er „Frauen und andere in seinem Umfeld missbraucht, bedroht und genötigt, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen, seinen Ruf zu schützen und sein Verhalten zu verbergen“.

Basierend auf den Mitarbeitern, Ressourcen und seinen Einfluss auf das vielschichtige Geschäftsimperiums, das er leitete und kontrollierte. Er schuf damit ein kriminelles Unternehmen, dessen Mitglieder und Partner unter anderem Sexhandel, Zwangsarbeit, Entführung, Brandstiftung, Bestechung und Behinderung der Justiz betrieben oder zu betreiben versuchten.“

Sein Anwalt Marc Agnifilo entgegnete im Magazin „Vulture“ „Er ist ein unvollkommener Mensch, aber kein Krimineller. Es ist ihm hoch anzurechnen, dass er sich bei diesen Ermittlungen äußerst kooperativ gezeigt hat und letzte Woche in Erwartung der Anklage freiwillig in New York erschienen ist. Bitte halten Sie sich mit Ihrem Urteil zurück, bis Sie alle Fakten kennen!“

Abonniere unseren Newsletter
Verpasse keine Updates