„Star Wars“: Grand Moff Tarkins Freund reicht Klage wegen CGI-Double ein

Wird hier ein Präzedenzfall geschaffen? Peter Cushings Digital-Double sei „unterbezahlt“

Kommt da eine Klagewelle auf Hollywood zu? Disney wird wegen der digitalen Nachbildung von Peter Cushing in „Rogue One: A Star Wars Story“ verklagt.

Die Klage hat Cushings Freund und Filmproduzent Kevin Francis vor einem Londoner Gericht eingereicht. Er behauptet, dass Cushing der posthumen Vervielfältigung seines Bildnisses nicht zugestimmt hat. Der Hollywoodstar verstarb im Jahr 1994 im Alter von 81 Jahren.

Cushing verkörperte den Schurken Grand Moff Tarkin im ersten „Star Wars“-Film von 1977. Im Prequel von 2016 wurde er – ebenso wie Leia-Darstellerin Carrie Fisher – mit Hilfe von CGI digital wiederbelebt. Der Schauspieler Guy Henry stellte seinen Körper als Modell zur Verfügung, Cushings Gesicht wurde mit digitalen Effekten hinzugefügt.

Disney hatte 33.000 Euro gezahlt

Produzent Kevin Francis sagt nun, dass Cushing der posthumen Vervielfältigung seines Bildnisses nicht zugestimmt hat. Cushing hätte 1993 eine Vereinbarung unterzeichnet, nach der sein Bild ohne Francis‘ Zustimmung nicht verwendet werden dürfe.

Dabei steht außer Frage, dass Disney dem Nachlass von Cushing zuvor 33.000 Euro für die Verwendung seines Bildes gezahlt hatte. Francis behauptet jetzt aber, dass diese Vereinbarung nicht ausreichend war.

Am vergangenen Montag wies der High Court in London Disneys Antrag auf Abweisung der Klage ab. Richter Tom Mitcheson verwies auf die Komplexität des Falles. Er sei zwar nicht davon überzeugt, dass Francis gewinnen würde, aber die Forderung sei nicht „unbestreitbar“ und erfordere eine umfassende Untersuchung.

Peter Cushing ist nicht der einzige Schauspieler, der digital wiederauferstanden ist

Wird hier ein Präzedenzfall geschaffen? Peter Cushing ist nicht der einzige Schauspieler, der digital wiederauferstanden ist. Nach ihm tat das auch schon Christopher Reeve, der nach seinem Tod in seiner Rolle als Superman ein weiteres Mal im Kino zu sehen war.

Dieser Rechtsstreit könnte nun Auswirkungen auf die „Wiedergeburt“ verstorbener Schauspieler in Filmen haben. Wenn Verträge nicht abgeschlossen wurden oder wasserdicht sind, ist es vielleicht nur eine Frage der Zeit, bis der Nachlass Verstorbener oder andere Vertreter sich bei den Studios in der Traumfabrik melden.

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