Richtigstellung
Auf rollingstone.de vom 15.06.2023 haben wir unter der Überschrift „Rammstein-Anwälte Schertz Bergmann entfernen Warnschreiben von ihrer Homepage“ in Bezug auf die Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte berichtet:
„Rammstein-Anwälte Schertz Bergmann entfernen Warnschreiben von ihrer Homepage. Das Warnschreiben an Journalisten ist auf der Homepage der Anwälte nicht mehr zu finden. (…) Nun sei die Ankündigung von der Homepage der Kanzlei verschwunden (…)“
Hierzu stellen wir richtig:
Die Pressemitteilung der Anwälte Schertz Bergmann war nie auf der Homepage der Kanzlei veröffentlicht worden. Die Kanzlei hat die Pressemitteilung daher auch nicht von der Homepage genommen. Die Pressemitteilung wurde durch die Kanzlei selbst nur über Twitter veröffentlicht und steht dort nach wie vor online. Wir widerrufen unsere Behauptung als unwahr.
Die Redaktion