Robert Plant: Rechtsstreit um „Stairway To Heaven“ „unangenehm“ und „unglücklich“
Deutliche Übereinstimmungen einer Akkordfolge von Led Zeppelins größtem Hit und einem Song der britischen Band Spirit hatten 2014 zu einer Klage geführt.
Robert Plant, ehemaliger Frontmann von Led Zeppelin, hat gesagt, dass der Rechtsstreit um ihren Klassiker „Stairway To Heaven“ „unangenehm“ und „unglücklich“ gewesen sei.
„Es gibt Abermillionen von Songs, die die gleiche Akkordfolge haben“
In einem Interview mit „BBC Radio 4“ hat der 73-jährige über die juristische Auseinandersetzung gesprochen: „Ich musste einfach nur dasitzen, ich wurde angewiesen, den Geschworenen direkt gegenüber zu sitzen, sie nicht anzuschauen, aber auch niemanden anzuschauen, einfach nur acht Stunden lang dazusitzen. So sehr ich auch musikalisch bin, ich kann mich zu nichts Musikalischem äußern. Ich singe einfach“, so Plant.
Die Schererei schob er auf ein in der Musik verwurzeltes Dilemma: „Es gibt Abermillionen von Songs, die die gleiche Akkordfolge haben, also war es sehr unglücklich und unangenehm für alle.“
Ähnlicher Gitarrenlauf = Urheberrechtsverletzung?
Aufgrund erkennbarer Ähnlichkeiten eines Gitarrenlaufs mit dem 1968 erschienenen Song „Taurus“ der Band Spirit und Led Zeppelins „Stairway To Heaven“ reichte der Nachlassverwalter des Spirit-Gitarristen Randy California 2014 Klage gegen Robert Plant und Jimmy Page ein. Der Vorwurf: Das drei Jahre später veröffentlichte Zeppelin-Stück würde das Urheberrecht verletzen, in der Folge solle California künftig als Mitautor genannt werden.
Drei Instanzen gaben Led Zeppelin recht
Schließlich gewann die Band um Robert Plant drei Gerichtsverfahren. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA bestätigte ein Urteil des 9. US-Berufungsgerichts in San Francisco – womit alle Möglichkeiten, Rechtsmittel im US-Gerichtssystem einzulegen, erschöpft sind.