Die Musikindustrie kämpft erneut gegen Streaming-Manipulation an
Erst im vergangenen Jahr mussten diverse Streaming-Manipulation-Anbieter ihre Tätigkeiten einstellen. Auch im Jahr 2020 kämpft die Musikindustrie gegen die illegalen Käufe und Verkäufe.
Am Dienstag (26. Januar) leitete das Landgericht Frankfurt ein Eilverfahren gegen die Streaming-Manipulation-Webseiten www.likeservice24.de und www.likeservice24.com ein, so heißt es in einer Pressemitteilung der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI).
Genannte Anbieter generieren Kund*innen zusätzliche „Plays, Views, Likes und Abonnenten für Musik auf kommerziellen Online-Media-Plattformen“, wie es in der Selbstdarstellung heißt. Dieses Vorgehen soll dessen Reichweite steigern und optional bessere Platzierungen generieren. Diese illegale Dienstleistung wird ihnen nun verboten.
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und sein internationaler Dachverband IFPI geben bekannt, dass der Anbieter wegen Irreführung zur Unterlassung verurteilt wurde. Denn er rückt Nutzer*innen seines Angebots in ein besseres Licht und täuscht im selben Zug zukünftige Konsument*innen.
Erst einmal betreffe es den „Verkauf von Plays auf Streaming-Plattformen wie Spotify, YouTube, Soundcloud und Deezer.“ Darüber hinaus verhängt das LG Frankfurt das Kaufverbot von Abonennt*innen, Rezensionen und Likes. Diese sind hinblicklich der Musikindustrie genauso wettbewerbswidrig.
Frances Moore, CEO der IFPI erläutert: „Dies ist eine weitere positive Entscheidung in einer Reihe von deutschen Gerichten, die den laufenden Kampf der Tonträgerindustrie gegen Streaming-Manipulationen weltweit unterstützt. IFPI und ihre Partner in der Branche setzen sich weiterhin dafür ein, diese schädliche Praxis zu bekämpfen, die nicht nur Künstler, Songwriter und andere Rechteinhaber ihrer rechtmäßigen Vergütung beraubt, sondern auch Musikfans in die Irre führt.“
Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI ergänzt diesbezüglich: „Wir wissen zwar nicht, welche konkreten Schritte die Streaming-Dienste selbst zur Verhinderung solcher Aktivitäten auf ihren Plattformen unternehmen, ergreifen unsererseits in jedem Fall aber rechtliche Schritte, um sicherzustellen, dass der Streaming-Markt ordnungsgemäß funktioniert. Denn Manipulationen schaden den Künstler:innen und ihren Partnern, sie gefährden die Genauigkeit der Tantiemenzahlungen ebenso wie die Glaubwürdigkeit eines wichtigen Branchenbarometers, der Charts. Im Namen der Musikschaffenden wie der Fans werden wir das nicht hinnehmen.“
Vorherige Streaming-Manipulationen
Vergleichbare Angebote wurden bereits im März und April vergangenen Jahres von den Landgerichten Berlin, Darmstadt, Bremen, Hamburg und Köln verboten.
Im Jahr 2019 entstand ein Zusammenschluss von Stakeholdern der Industrie zur Bekämpfung ebendieser Manipulationen. Dazu gehören „Majors ebenso wie unabhängige Labels, Verlage, Online-Plattformen und Künstlerorganisationen“. Diese haben den „Code of Best Practice“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dessen sollen solche Vorgehen erkannt und verhindert werden. Ziel ist es jedoch deren Auswirkungen auf dem Markt zu verringern.
+++ Dieser Artikel erschien zuerst auf musikexpress.de +++