Frankfurter Rapperin Schwester Ewa: Anklage wegen Zuhälterei
Schwester Ewa, einst Prostituierte, steht in Frankfurt vor Gericht. Anklage wegen des Verdachts auf Zuhälterei, Menschenhandel, Körperverletzung und Steuerhinterziehung.
Schwester Ewa muss sich derzeit vor Gericht verantworten. Gegen die Rapperin wurde von der Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage erhoben, wegen des Verdachts auf Zuhälterei, Menschenhandel, Körperverletzung und Steuerhinterziehung.
Vorwurf: Frauen wurden zur Prostitution gezwungen
Die 32-Jährige soll von November 2015 bis September 2016 fünf junge Frauen, offensichtlich Fans, in ganz Deutschland zur Prostitution gezwungen haben. Die Frauen im Alter zwischen 17 bis 19 sollen von der Musikerin emotional und finanziell abhängig und „durch psychischen Druck und wiederholte körperliche Misshandlungen gefügig“ gemacht worden sein.
Zum dadurch eingenommenen Geld habe sie in ihren Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen falsche Angaben gemacht, wie die Behörde erklärte. Schwester Ewa sitzt seit dem 16. November in U-Haft (JVA Frankfurt-Preungesheim), damals wurde sie „im Zuge einer bundesweiten Durchsuchungsaktion“ festgenommen worden.
Die Rapperin, bürgerlich Ewa Müller, wurde 1984 im polnischen Koszalin geboren und arbeitete früher selbst als Prostituierte. Erst 2016 hatte sie laut „Welt“ auf Facebook angekündigt, ein eigenes Bordell eröffnen zu wollen. Ihr Album „Kurwa“ von 2015 schaffte es auf Platz elf der Deutschen Charts.