ARD-Film „Terror“: Die Zuschauer sollten richten, konnten aber nicht
„Terror“ kam als faszinierendes TV-Experiment daher. Nur könnte das Ergebnis der Zuschauerabstimmung verzerrt sein.
Der ARD war sich sicher bewusst, dass „Terror“ ein gewagtes Fernsehexperiment sein dürfte. Doch dass am Ende viele Zuschauer frustriert vor ihren Bildschirmen sitzen würden und das Ergebnis der Abstimmung derart eindeutig ausfallen würde, konnte aber wohl niemand ahnen.
Nur knapp zehn Minuten Zeit gab der öffentlich-rechtliche Sender seinen Zuschauern, für einen TV-Augenblick über das Schicksal eines Menschen zu entscheiden. Wohl zu wenig, um ein vernünftiges Ergebnis zu erhalten. Die Telefonleitungen klemmten, das Online-Voting stürzte ab. Das Endergebnis bestürzte selbst Frank Plasberg, als er nur Sekunden nach der Ausstrahlung mit seinen Gästen in „Hart aber fair“ über den fiktiven Fall diskutierte, als handelte es sich um tatsächliches Zeitgeschehen.
„Terror“ ist ein Grundkurs in Staatslehre
Die Verfilmung des Bühnenstücks von Strafrechtler und Autor Ferdinand von Schirach ist eine kleine Provokation – und ein Lehrstück in Sachen Staatslehre. Ein Pilot der Bundeswehr ist angeklagt, ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug abgeschossen zu haben. 164 Menschen mussten dafür sterben. Doch weil der Jet Kurs auf die vollgefüllte Allianz Arena in München nahm, rettete er auch 70.000 Menschen. Ein klassisches moralisches Dilemma, für das das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall bereits ein Urteil parat hatte.
Das Gericht verfügte am 15. Februar 2006, dass das zuvor eingeführte Luftsicherheitsgesetz zur Terrorabwehr in einem entscheidenden Punkt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Flugzeug dürfe im Ernstfall nicht abgeschossen werden, um andere Menschen zu retten. Leben dürfe nicht gegen Leben abgewogen werden. Dieses Problem wird in „Terror – Ihr Urteil“ in einem fiktiven Gerichtsverfahren diskutiert. Das Pikante: Der Zuschauer sollte, praktisch als Schöffe, entscheiden.
Fernsehzuschauer urteilen anders
„Terror“ steht bei mehr als 20 Bühnen in Deutschland auf dem Spielplan. Während der meisten Aufführungen wird der Angeklagte freigesprochen. Das Ergebnis sei im Schnitt 60 zu 40 Prozent, wie Frank Plasberg in „Hart aber fair“ erzählte. Für den von Lars Kraume einfallsreich minimalistisch inszenierten und großartig besetzten TV-Film (Burghart Klausner als Richter, Martina Gedeck als Staatsanwältin, Lars Eidinger als Strafverteidiger und Florian David Fitz als angeklagter Pilot) votierten nun 86,9 Prozent der Zuschauer für Freispruch. Nur 13,1 Prozent glaubten, dass in dem Verfahren ein Schuldspruch richtig wäre.
Allerdings gab es nach der Ausstrahlung viele wütende Kommentare in sozialen Netzwerken, dass sowohl das Telefon- als auch das Online-Voting nicht funktionierten. Anscheinend war die Technik den Anforderungen des einkalkulierten Massenansturms nicht gewachsen.
Nur wenige Minuten Zeit für die Abstimmung
Denkwürdiger als die (erwartbare) technische Panne muss aber stimmen, dass die ARD gerade einmal zehn Minuten Zeit ließ, um abzustimmen. Damit dürfte der Zuschauer in etwa so viel Zeit zur Verfügung gehabt haben wie der Pilot, als er sich in dem Fernsehstück entscheiden musste, das Flugzeug gegen den Willen seiner Dienstherren abzuschießen. Doch in einem Gericht ist glücklicherweise mehr Zeit, sich Gedanken zu machen und zu einem Urteil zu kommen. Wohl wollte die ARD keine Zuschauer verlieren und schnell die Urteilsverkündung ausstrahlen. Für das Ergebnis wurden zwei verschiedene Filmende gedreht.
„Terror – Ihr Urteil“ wurde auch zeitgleich in Österreich und der Schweiz gezeigt. Überraschenderweise ähnelten sich hier die Ergebnisse der Abstimmung geradezu frappierend. In Österreich stimmten die Zahlen sogar bis zur Kommastelle überein (86,9 Prozent für Freispruch, 13,1 Prozent für schuldig), in der Schweiz optierten die Zuschauer zu 84 Prozent für schuldig und zu 16 Prozent für unschuldig.