„Rock am Ring“: Erneute Klage wegen der Verwendung des Namens – Lieberberg: „Störmanöver“
Die Nürburgring GmbH will gegen die Verwendung der Bezeichnung "Rock am Ring" Klage einreichen. Marek Lieberberg bleibt allerdings gelassen und sieht darin nicht mehr als ein "Störmanöver", um von eigenen Problemen abzulenken.
Schon vor einigen Wochen hatte die Nürburgring GmbH Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Oberlandesgericht Koblenz eingereicht, um zu verhindern, dass der Begriff „Rock am Ring“ von Marek Lieberberg und seiner Konzertagentur verwendet werden darf. Allerdings war man damit gescheitert. Nun empfindet Lieberberg auch die neuste Androhung, Klage einreichen zu wollen, als Taktik, der er mit einiger „Gelassenheit“ begegnen werde: „Offenbar will man mit diesem Vorstoß von der Unsicherheit über die eigenen Festivalpläne am Nürburgring ablenken.“
In einer Pressemitteilung heißt es: „Die Erhebung einer Klage ändert an der vom Oberlandesgericht Koblenz zutreffend festgestellten Rechtslage nichts.“ Seiner Meinung nach gäbe es kein Verbot, das seine Konzertagentur daran hindern könnte, den Namen „Rock am Ring“ für eines der eigenen Festivals zu verwenden – also auch nicht für das geplante Musikereignis vom 5. – 7. Juni 2015 auf dem Flugplatz in Mendig.
Lieberberg erinnert zudem an die Feststellung des Oberlandesgerichts, dass der Begriff „Rock am Ring“ aufgrund der einmal getroffenen Vereinbarung zwischen der Nürburgring GmbH und dem damaligen Veranstalter Mama Concerts allein Mama Concerts zustand. Mama Concerts ließ die Rechte dann an die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG übertragen.
„Vor dem Hintergrund des eindeutigen Urteils des Oberlandesgericht Koblenz und der brisanten Diskussion über Vergangenheit und Zukunft des Nürburgring erscheint die Entscheidung, einen weiteren riskanten und kostspieligen Prozess einzugehen, in einem besonderen Licht. Die Frage ist auch, ob die Gläubigerversammlung hierzu wirklich dem Insolvenzverwalter ihre Zustimmung geben würde“, ergänzt der 68-Jährige in seinem Statement.