Rock am Ring 2015: Marek Lieberberg darf den Titel behalten
Lieberberg darf sein Event auch in Zukunft "Rock am Ring" nennen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz am Freitag entschieden. Die Standortentscheidung soll in Kürze folgen.
Marek Lieberberg darf sein Festival weiterhin „Rock am Ring“ nennen. Das berichtet „RP Online“ mit Verweis auf die Entscheidung des Oberlandesgericht Koblenz. In Kürze wolle der Konzertveranstalter den neuen Standort bekannt geben, favorisiert ist Mönchengladbach.
Das Gericht stützte sich demnach auf „neue Erkenntnisse“, die die Urheberschaft Lieberbergs am Namen „Rock am Ring“ bestätigten. Ihm steht somit frei, den Namen „Rock am Ring“ in Mönchengladbach oder anderen Orten zu nutzen.
Vorangegangen waren dem Gerichtsurteil zwei neue eidesstattliche Versicherungen, eine vom Ex-Geschäftsführer der Nürburgring GmbH, Friedhelm Demandt, die andere vom Konzertveranstalter Matthias Hoffmann. Beide Versicherungen könnten belegen, dass sowohl Titel als auch Idee zu „Rock am Ring“ von Marek Lieberberg stammen.
Diese Versicherungen lagen beim Prozesstermin im Juni wohl noch nicht vor. Lieberberg war in die Berufung gegangen, als das Gericht damals geurteilt hatte, dass er den Titel des Festivals nur mit Genehmigung des bisherigen Geschäftspartners, der Nürburgring GmbH, verwenden dürfe.
In einer Pressemitteilung lässt Lieberberg nun mitteilen: „Ich empfinde es als ein Stück Gerechtigkeit, das von mir erfundene Festival nunmehr unter seinem Namen an einem neuen Schauplatz weiterzuführen. Damit ist der Versuch einer Geschichtsklitterung zurückgewiesen worden.“ Außerdem kündigte er an, in Kürze den Standort für Rock am Ring vom 5. bis 7. Juni 2015 bekanntzugeben. Favorisiert ist das JHQ-Gelände in Mönchengladbach. Die Programmplanung sei bereits erheblich fortgeschritten.
Auch das Oberlandesgericht Koblenz hat zum Urteil eine Pressemeldung veröffentlicht: Nürburgring GmbH i.E. scheitert mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Bezeichnung „Rock am Ring“.