Jan Böhmermann wird keine Unterlassungserklärung abgeben

Die Anwälte des türkischen Präsidenten Erdogan wollen von Jan Böhmermann eine Unterlassungserklärung. Doch der Moderator ließ die Frist dafür verstreichen.

Die Anwälte des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan haben Jan Böhmermann eine Frist eingeräumt, nach der dieser eine Unterlassungserklärung hätte abgeben können. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, ist diese Frist seit null Uhr am 13. April verstrichen. Der Moderator habe laut des Blatts nicht das Ziel, nachträglich eine solche Erklärung einzureichen.

Mehr zum Thema
Das sagt der Dönerverkäufer von Böhmermann zum Erdogan-Gedicht

So habe man den Anwälten Erdogans mitgeteilt, dass anscheinend der Zusammenhang, in dem der Satiriker das Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten vorgetragen haben, vielen türkischen Staatsbürgern nicht klar geworden sei. „Offensichtlich ist übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht“, wurde den Anwälten Erdogans dem Bericht nach mitgeteilt. Durch die nicht erfolgte Unterlassungserklärung wird ein Prozess vor dem Mainzer Gericht nun immer wahrscheinlicher.

Die türkische Regierung hatte sich zuletzt in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt gerichtet, um eine Strafverfolgung nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches (Stichwort: „Verunglimpfung von ausländischen Staatsoberhäupern“) möglich zu machen. Darüber diskutiert zur Zeit die Bundesregierung, die einem solchen Antrag ausdrücklich zustimmen muss, damit es zu einem Verfahren kommen kann. Darüber hinaus hat Erdogan als Privatperson bei der Staatsanwaltschaft Mainz Anklage wegen Beleidigung erhoben.

Unterdessen wurde am Donnerstag (14. April) bekannt, dass Mitarbeiter des ZDF von ihrem eigenen Sender verlangen, den aus der Mediathek gelöschten Beitrag über das Schmähgedicht wieder online verfügbar zu machen.


Weiterlesen:


 

Abonniere unseren Newsletter
Verpasse keine Updates